AGB Umzugspartner 24

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettobetrag und werden mit dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz verrechnet. Es gelten die Preise, die auf dem
Angebot angegeben sind.
1. Sorgfaltspflicht
1.1. Der Auftragnehmer führt seine Verpflichtungen unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers mit der größten Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten
Entgelts aus.
1.2. Aus Gründen der Sicherheit sind stets mindestens 2 Fachkräfte beim Einsatz vor Ort.
2. Umzüge und Transporte
2.1. Im Rahmen der Angebotserstellung wird das Umzugsgut als Auflistung oder in Form von Ansichtsfotos vom Auftraggeber an den Auftragnehmer
übermittelt.
2.2. Das erstellte Angebot ist eine reine Schätzung aufgrund der angegebenen Fotos und Informationen vom Kunden und als Empfehlung zu betrachten. Im
Endeffekt wird stundenweise nach tatsächlich ausgeführter Leistung abgerechnet und bezahlt. Jede angefangene Stunde muss vollständig bezahlt werden.
2.3. Eine Mindestbuchung von 4 Arbeitsstunden wird zur Auftragsannahme vorausgesetzt. Wir behalten uns vor, Aufträge unterhalb der vorgegeben
Stundenzahl abzulehnen, ausgenommen der Auftraggeber ist trotz voraussichtlich kürzerer Ausführungszeit auf eigenen Wunsch zur Mehrzahlung bereit.
2.3.1 Die Arbeitszeit darf 12 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten.
2.4. Bei Überschreitung der zur Erfüllung der Leistungen notwendigen Arbeitszeit, wird je angefangene Stunde ein angegebener Kostensatz (Preise siehe
Angebot) fällig, der sofort zu begleichen ist.
2.4.1 Bei Unterschreitung der im Angebot vereinbarten Stunden ist keine Erstattung vorgesehen.
2.5. Findet die vereinbarte Dienstleistung innerhalb der Ortsgrenzen der sächsischen Landeshauptstadt Dresden statt, fallen für den Auftraggeber keine
zusätzlichen Fahrtkosten an. Bei Aufträgen außerhalb der Stadt werden pro Kilometer Fahrtpauschalen angerechnet: Es gelten die Fahrtkosten, die auf dem
Angebot angegeben sind.
2.6. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der
Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Die Aufwendungen müssen mit dem Möbelspediteur mindestens 24h vor Auftragsbeginn
abgesprochen werden.
2.7. Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
2.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen,
Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten
Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
2.9. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die
von dem Gut ausgeht.
2.10. Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620€ je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages
benötigt wird, beschränkt (gesetzliche Grundhaftung). Auf Wunsch des Kunden kann eine erweiterte Transport – Versicherung gegen Aufpreis abgeschlossen
werden.
2.11 Schäden jeglicher Art sind in das Service Protokoll einzutragen. Der Kunde hat – noch am Umzugstag, vor seiner Unterschrift auf dem Serviceprotokoll –
selbständig alles auf Schäden zu überprüfen (z.B. Kratzer am Umzugsgut, an Technik, alle Schäden die durch die Mitarbeiter verursacht wurden) und dies auf
dem Protokoll zu vermerken.
2.12. Pro geleisteter Arbeitsstunde steht den Mitarbeitern eine bezahlte 5-minütige Pause zu.
2.13. Es gelten die Preise und Tätigkeiten aus dem angenommenen Angebot.
3. Haushaltsauflösung und Entrümpelung
3.1. Im Rahmen der Angebotserstellung wird der Hausrat als Auflistung oder in Form von Ansichtsfotos der zu beräumenden Wohnung vom Auftraggeber an
den Auftragnehmer übermittelt.
3.2. Umzüge oder Transporte unterliegen preislich festgelegten Pauschalen (siehe Angebot & Absprache)
3.3. Die Wohnung wird besenrein übergeben.
4. Montage und Demontage von Küchen
4.1. Im Rahmen der Angebotserstellung verpflichtet sich der Auftraggeber zur wahrheitsgemäßen Angabe der Gesamtlänge der Küche in laufenden Metern
(lfm), anhand derer die Preiskalkulation erfolgt. Ansichtsfotos zur Einschätzung des Aufwands sind dem Auftragnehmer auf Nachfrage zu übermitteln.
4.2. Der Küchenmonteur behält sich vor, die Gesamtlänge der Küche bei Erfüllung der Dienstleistung nachzumessen. Etwaige Abweichungen können dem
Auftraggeber in Rechnung zu gestellt werden.
4.3. Die Kosten zur Montage von Küchen: siehe Angebot und Absprache. Im Gesamtpreis sind Elektro- und Wasseranschlüsse inbegriffen.
4.4. Nachbestellungen
Wenn die Montage aufgrund fehlender Teile nicht zu Ende ausgeführt werden kann, wird die ausgeführte Montage dennoch abgerechnet.
4.5. Sachmängelgewährleistung
Von den Mitarbeitern der Firma Umzugspartner24 verursachte Schäden werden auf unsere Kosten beseitigt.
4.6. Die Kosten zur Demontage von Küchen: siehe persönliches Angebot.
4.7. Preise für den Einzeltransport von Küchen: siehe persönliches Angebot
4.8. Findet die vereinbarte Dienstleistung innerhalb der Ortsgrenzen der sächsischen Landeshauptstadt Dresden statt, fallen für den Auftraggeber keine
zusätzlichen
Fahrtkosten an. Bei Aufträgen außerhalb der Stadt werden pro Kilometer Fahrtpauschalen angerechnet: Preise gemäß Angebot.
5. Montage und Demontage von Möbeln
5.1. Im Rahmen der Angebotserstellung werden die zum Auf- bzw. Abbau bestimmten Möbel als Auflistung oder in Form von Ansichtsfotos vom Auftraggeber
an den Auftragnehmer übermittelt.
5.2. Montagen und Demontagen unterliegen einem festgelegten Stundensatz pro Fachkraft (siehe persönliches Angebot). Sofern nichts anderes vereinbart ist,
sind die Möbelmonteure nicht zur Vornahme von Elektro-, Glas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
5.3. Eine Montage der Möbel erfolgt nur, wenn auch die Demontage durch die Firma Umzugspartner24 durchgeführt wurde.
5.3. Findet die vereinbarte Dienstleistung innerhalb der Ortsgrenzen der sächsischen Landeshauptstadt Dresden statt, fallen für den Auftraggeber keine
zusätzlichen Fahrtkosten an. Bei Aufträgen außerhalb der Stadt werden pro Kilometer Fahrtpauschalen angerechnet: Preise gemäß Angebot.
6. Angebotsannahme
6.1. Das Angebot gilt als angenommen, sobald der Rechnungsbetrag zu 100% als Vorkasse überwiesen wurde. Alternativ gilt auch das unterschriebene Angebot
als
Angebotsannahme.
7. Fälligkeit des Entgelts
7.1. Der schriftlich festgelegte Rechnungsbetrag muss per 100-prozentiger Vorkassen-Anzahlung bis spätestens 72h vor Umzugsbeginn auf dem Firmenkonto
eingegangen sein.
Bei Mehraufwand muss der zusätzlich errechnete Betrag sofort vor Beginn der erbrachten Leistung entweder vor Ort in bar, per ec Karte oder als Echtzeit-
Überweisung beglichen werden.
7.2. Trinkgelder können auf den Rechnungsbetrag angerechnet werden.
8. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
8.1. Der Auftraggeber kann nach Bestätigung des Angebotes vom Vertrag zurücktreten, es fallen jedoch Gebühren an.
Die Höhe der Gebühren betragen:
– bis 4 Wochen (28 Tage) vor Umzugstermin: 30% des vereinbarten Betrages
– weniger als 4 Wochen (28 Tage) vor Umzugstermin: 50 % des vereinbarten Betrages
8.2. Ein Verschieben des Umzugstermins ist zu folgenden Bedingungen möglich:
Ein einmaliges Verschieben des Umzugstermins ist kostenlos, ohne das Anfallen von Gebühren – bis 4 Wochen (28 Tage) vor Umzugstermin möglich.
Bei Terminverschiebung in der Zeit von 27 Tagen bis 48h vor Umzugstermin wird eine Gebühr in Höhe von 25% des Umzugspreises berechnet. Bei
Terminverschiebung ab 47 h vor Umzugstermin wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Umzugspreises berechnet.
Ein zweites Verschieben wird mit Gebühren in Höhe von 15% vom Angebotspreis berechnet. Die Termine für einen neuen Umzugstermin legt der Auftraggeber
nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer und freien vorliegenden Terminen fest.
9. Rechtswahl
9.1. Es gilt deutsches Recht. Die Verträge mit dem Auftragnehmer werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
10. Halteverbotszone
Wenn am Umzugstag ein fremdes Fahrzeug in der bestellten Halteverbotszone parkt, übernehmen wir dafür keine Haftung. Der Kunde hat eigenständig das
zuständige Ordnungsamt zu informieren. Den Zeitverlust hat der Kunde zu tragen.
10. Kontaktaufnahme am Umzugstag:
Bei Problemen, die am Umzugstag auftreten (Probleme mit den Mitarbeitern, eventuelle Beschädigungen etc.) ist sofort die Geschäftsführung unter 0172
4490999 zu informieren.
Dresden, 12.03.2025

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